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Nachlassinventar

Beim Todesfall einer steuerpflichtigen Einwohnerin bzw. eines steuerpflichtigen Einwohners von Vordemwald hat das Inventuramt den Angehörigen von Amtes wegen die Verfügungsbeschränkung abzugeben. Anschliessend wird ein Erbenverzeichnis und ein Steuerinventar über den Nachlass erstellt. In das Nachlassinventar wird das am Todestag resultierende Vermögen (Aktiven und Passiven) der verstorbenen Person und des mit ihr in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten aufgenommen. Basis für das Nachlassinventar ist die unterjährige Steuererklärung.

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