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Neuantrag für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung

Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützen die Aargauer Gemeinden Eltern mit Beiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung.

Grundsätzlich berechtigt sind Erziehungsberechtigte mit steuerrechtlichem Wohnsitz in einer Aargauer Gemeinde, die arbeitstätig sind, sich in Aus- oder Weiterbildung befinden, an einer Eingliederungsmassnhame teilnehmen oder eine IV-Rente beziehen.

Sie können den Neuantrag für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung online einreichen.

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