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Elektrizitätsversorgung Vordemwald



Blitz
Unsere gemeindeeigene Elektrizitätsversorgung beliefert alle Haushalte und das Gewerbe mit elektrischer Energie.

Für den Unterhalt des Netzes der Elektrizitätsversorgung ist die Firma Elektro Wullschleger GmbH verantwotlich.

AdresseKrummbachstrasse 2
Tel062 751 62 23
Fax062 751 62 47
Natel079 445 06 56
Linkwww.elektrowullschleger.ch
E-Mailelektr@elektrowullschleger.ch


Hier einige Angaben zur Grösse unseres EW's:

Trafostationen10
Verteilkabinen87
Hausanschlüsse440
Quartierlampen (3.5m)110
Strassenlampen (10m)49
Zähler und Empfängerca. 1'600
Kabelnetz Mittelspannung 16kV2.3 km
Kabelnetz Niederspannung 230/400V31.8 km
Kabelnetz Strassenbeleuchtung5.7 km
Freileitungsnetz Mittelspannung3.5 km
Signalkabelca. 10 km
Stromverbrauch Hochtarifca. 2.9 Mio kWh
Stromverbrauch Niedertarifca. 4.2 Mio kWh


Strombezug

Wir beziehen unseren Strom von der AEW Energie AG. Die Zusammensetzung des Stromes (Strommix) ist wie folgt:

Bezugsjahr2008
Energieabgabe in MWh7'363.5
Energieträgerin %in MWh
Wasser Inland16.732%1'232.1
Sonne0.001%0.1
Wind0.003%0.2
Biomasse0.003%0.2
Kernenergie Inland47.827%3'521.7
Kernenergie Ausland28.446%2'094.6
Abfälle2.662%196.0
Nicht überprüfbare Energieträger4.326%318.6

 



Tarife

Unsere Elektrizitätsversorgung ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb und verfügt über eine eigene Rechnungsführung.
Durch unsere schlanke Organisationsstruktur können wir Ihnen attraktive Gebühren anbieten.

Die neuen Gebühren sind gültig ab 1.10.2010.

Auf der Strompreis-Webseite der ElCom können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Elektrizitätstarife abrufen und auf einer Karte mit den Tarifen in anderen Gemeinden vergleichen.

EW-Reglement

Tarifzeiten

HochtarifMontag - Freitag:07.00 - 20.00 Uhr
HochtarifSamstag:07.00 - 13.00 Uhr
Niedertarifübrige Zeit



Allgemeine Bestimmungen für alle Tarife

Messstellen
Bezieht ein Abonnenet Energie über mehrere Messstellen, so wird gesondert abgerechnet.

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vierteljährlich, und zwar für das 2. und 4. Quartal in runden Ratenbeträgen und im 1. und 3. Quartal nach Ablesung.
Die Rechnungen sind innert der auf der Faktura angegebenen Frist zu bezahlen. Nachher erfolgen zwei Mahnungen, die erste Mahnung ist kostenlos und für die zweite wird der folgenden Rechnung eine Gebühr von Fr. 7.-- belastet.

Sperrungen
Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse sind tagsdurch bei Waschmaschinen und Tumbler sowie Wärmepumpen von 11.00 - 12.15 Uhr. Aenderungen oder Ergänzungen bleiben vorbehalten.

Blindenergie
Der Blindenergieverbrauch darf in der Hochtarifzeit höchstens 39.5% des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs, entsprechend einem cos(phi) = 0.93 betragen.
Ein allfälliger Ueberbezug an Blindenergie wird zu 3.6 Rp pro kVarh verrechnet.

Neuanschlussgebühren (exklusiv 7,6 % Mehrwertsteuer)

Per Anschluss sind zu den effektiven Erstellungskosten folgende einmalige Erschliessungskostenbeiträge zu entrichten:

Einfamilienhäuser 
  • inkl. Reihen- und Treppenhäuser
Fr.  1'800.--
Mehrfamilienhäuser 
  • für die erste Wohnung
Fr.  1'500.--
  • für jede weitere Wohnung
Fr.    600.--
Gewerbe- und Industriebauten 
  • Cu-Querschnitt 16mm2
Fr.  3'000.--
  • Cu-Querschnitt 25mm2
Fr.  3'900.--
  • Cu-Querschnitt 50mm2
Fr.  6'000.--
  • Cu-Querschnitt 95mm2
Fr.  9'000.--
  • Cu-Querschnitt 150mm2
Fr. 12'000.--
  • Cu-Querschnitt 240mm2
Fr. 16'200.--


Elektrische Heizungsanlagen

Die Kostenbeiträge für el. Heizungen bzw. Wärmepumpen betragen:

für die ersten 3 kW Anschlusswertkein Betrag
für die nächsten 9 kW Anschlusswertpro kW Fr. 150.--
12 kW übersteigende Anschlusswerte Anteilpro kW Fr. 300.--




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