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Urnenstandort Gemeindehaus: Gemeindeverwaltung, Poststrasse 2, 4803 Vordemwald
Urnen Öffnungszeiten Urne beim Gemeindehaus: Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
Ebenfalls ist eine Urne während den Gemeindeversammlungen aufgestellt, wenn gleichzeitg am Sonntag Abstimmungstag ist.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettel in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (Porto geht zu Lasten der Gemeinde) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss mindesten vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
  • das Antwortkuvert nicht in einem vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen worden ist oder verspätet eintrifft;
  • der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
  • die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden



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