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Vordemwald besitzt kein Parlament. Die Stimmberechtigten fällen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Gemeindeversammlungen finden zwei- bis dreimal jährlich statt.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes und in §§ 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend aufgezählt sind. |
| Kompetenzen: | - Die Gememeindeversammlung entscheidet abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit einen Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht; ansonsten unterstehen die Sachgeschäfte dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse sind der Urnenabstimmung vorzulegen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich verlangt wird.
- Geheime Abstimmung kann durch einen Viertel der anwesenden Stimmberechtigten verlangt werden.
- Die Behandlung eines neuen Gegenstandes kann zu Handen der nächsten Versammlung vorgeschlagen werden. Der Gemeinderat kann dies von sich aus tun. Er ist jedoch verpflichtet, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangen.
- Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, zur Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Gemeindeverwaltung Anfragen zu stellen. Diese sind sofort oder an der nächsten Versammlung zu beantworten.
- Durch begründetes schriftliches Begehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten die Behandlung eines Sachgeschäftes in der Versammlung verlangen (Initiativrecht).
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