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Unentgeltliche Rechtsauskunft durch den Aargauischen Anwaltsverband

Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung; die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis.

Die unentgeltliche Rechtsauskunft findet jeden 2., 3. und 4. Montag im Monat von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Kustorei in Zofingen statt. Die jeweiligen Termine können aus der Liste entnommen werden.

 

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