Provisorische Steuerrechnung
Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres; zahlbar in der Regel bis zum 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin) (Rechnungsstellung durch Wohnsitzgemeinde)
Direkte Bundessteuer für das vorangehende Jahr; zahlbar in der Regel bis zum 31. März (Rechnungsstellung durch Kanton)
Zahlungstermin/Vergütungs- und Verzugszins:
Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen.
Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert. Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins gutgeschrieben. Dies gilt auch für Zahlungen, welche die provisorische Rechnung übersteigen.
Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Der Regierungsrat legt die Zinssätze für jedes Kalenderjahr fest. Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier (https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/bezahlen_der_steuern_natuerliche_personen/bezahlen_kg/bezahlen_kg.jsp)
Zahlungserleichterungen:
Ist die Zahlung der Steuer innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, so kann die Abteilung Finanzen Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung/Stundung) bewilligen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen | 062 746 80 24 | finanzen@vordemwald.ch |