Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4 von 5)
Aktuell ist die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft wird. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.
Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Details können dem Merkblatt oder auf der KantonsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnommen werden.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Gefahrenstufe 4 (PDF, 746 kB) | Download | 0 | Merkblatt Gefahrenstufe 4 |
| Allgemeinverfügung Feuerverbot (PDF, 988 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung Feuerverbot |

