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Aufhebung bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 3 von 5)

16. September 2026

Aktuell ist die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Gefahr) heruntergestuft worden. Das bedingte Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe wurde somit aufgehoben. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf.

Details können dem untenstehenden Merkblatt oder auf der KantonsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnommen werden.

Wir bitten Sie, im Umgang mit Feuer insbesondere im Wald und in Waldesnähe Sorge zu tragen und die Hinweise gemäss Merkblatt zu beachten.

Zugehörige Objekte

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Verfügung DGS_Waldbrandgefahrenstufe 4 auf 3 (PDF, 815 kB) Download 0 Verfügung DGS_Waldbrandgefahrenstufe 4 auf 3
Merkblatt_Gefahrenstufe 4 auf 3 (PDF, 511 kB) Download 1 Merkblatt_Gefahrenstufe 4 auf 3