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Kinderbetreuung in Vordemwald

Beruf und Familie müssen sich nicht ausschliessen. Mit einem ausreichenden Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen können Eltern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Das zahlt sich aus – in gesellschaftlicher wie auch in privater Hinsicht.

Gesetzliche Vorgabe

Im Juni 2016 hat das Aargauer Stimmvolk das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG; SAR 815.300) angenommen, welches am 1. August 2016 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz war die Gemeinde Vordemwald verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen und sich an den Kosten nach Massgabe der Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten zu beteiligen. Auf diese Weise soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Integration sowie die sprachliche Integration von Kindern vorangetrieben werden.

Kinderbetreuung Schweiz

 

Umsetzung in Vordemwald

Der Gemeinderat hat nach einem festgelegten Phasenplan die strategischen Eckpunkte der Umsetzung festgelegt, die Bedarfsabklärung mittels einer Ist-Analyse des bestehenden Angebots erstellt und im Austausch mit den Gemeinden Murgenthal und Rothrist das Reglement inklusive Tarifordnung erarbeitet. Konkret wurden folgende Ziele festgelegt:

  • Erleichtern der Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung

  • Verbessern der gesellschaftlichen, insbesondere der sprachlichen Integration und der Chancengleichheit der Kinder

  • Erhalten eines attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeldes

Ein Ausbau von Betreuungseinrichtungen durch die Gemeinde wird nicht forciert. Man stützt sich auf das bestehende Angebot in der Gemeinde und der Region. Eltern können die bestehenden Angebote von Kindertagestätten der Region, von Tagesfamilien und den Mittagstisch in Anspruch nehmen.