Kopfzeile

Inhalt

Beglaubigung von Unterschriften

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Ein persönliches Erscheinen ist somit notwendig. Es muss ein amtlicher Ausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) vorgelegt werden. Zudem kann ein Notar auch Beglaubigungen durchführen.

Zuständig für Beglaubigungen auf der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreterin.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin zur Beglaubigung:
062 746 80 20 oder gemeinde@vordemwald.ch

Preis

20.00

Zugehörige Objekte