Kopfzeile

Inhalt

Adressauskunft bestellen

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Die Einwohnerdienste sind für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich. Für Auskünfte wird deswegen ein Interessennachweis benötigt (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge, Betreibungsurkunden).

Sie können eine Einzelauskunft online beantragen. Diese wird Ihnen dann per Post zugestellt.

Für Listenauskünfte treten Sie doch direkt mit den Einwohnerdiensten Vordemwald in Kontakt.

 

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon