Kehrichtsammlung, Sperrgut
Sperrgut können Sie jede Woche der normalen Kehrichtabfuhr mitgeben. Sperrgüter sind sperrige und brennbare Gegenstände (Bsp.: Matratzen, Sofas, Gartenstühle aus Kunststoff und Holz, Holzschränke, Teppiche, Möbelstücke allgemein, Gegenstände aus Kunststoff), die nicht in einen Kehrichtsack passen, nicht Sonderabfall sind oder nicht durch Wertstoffsammlungen gesammelt werden. Damit Ihr Sperrgut mit der Abfuhr mitgenommen wird, ist es wichtig, dass Sie folgende Punkte beachten:
- Maximallänge: 100cm
- Maximaldurchmesser: 50cm
- Maximalgewicht: 20kg
- Einzelteile eines Gegenstandes zu einem Bündel zusammenbinden (Bsp.: Holzbretter)
- Sperrgutmarke pro Gegenstand anbringen
Die Gebühren zu Kehricht und Sperrgut finden Sie im Entsorgungskalender. Preisänderungen sind jeweils vorbehalten.
Kehricht an den vom Gemeinderat bestimmten Standorten deponieren.