Ersatzwahlen 1 Mitglied Gemeinderat und Vizeammann - Keine weiteren Anmeldungen während der Nachmeldefrist
Gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wurde mit der
Publikation der Namen, vom 10. September 2024, eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Innerhalb der Nachmeldefrist sind keine weiteren Anmeldungen zur Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeindrats und des Vizeammanns eingegangen.
Offiziell vorgeschlagen für die Ersatzwahlen vom 20. Oktober 2024 sind folgende Kandidatinnen:
1. Mitglied Gemeinderat
Irina Bannwart, 1988, FDP, von Kirchberg SG, wohnhaft an der Rümlisbergstrasse 8
2. Vizeammann
Nathalie Häfliger, 1981, parteilos, von Altishofen LU und Vordemwald AG, wohnhaft an der Leimstrasse 5
Im ersten Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30b Abs. 1 GPR).
Das Wahlbüro