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Öffentliche Mitwirkung und öffentliche Auflage Aufhebung kommunale Überbauungspläne (Baulinienpläne)

28. Oktober 2024

Die kommunalen Überbauungspläne «Dorf – Unter Rümlisberg» (Baulinienpläne Nord und Süd) vom 18. September 1979 sowie «Nördlich Sägegasse» vom 03. Juli 1973 sind mehrheitlich umgesetzt. Die nicht umgesetzten Festlegungen der drei Überbauungspläne sind veraltet und damit raumplanerisch nicht mehr zweckmässig und/oder nicht mehr umsetzbar. Die Erschliessungen der betroffenen Parzellen sind sichergestellt. Die drei Überbauungspläne werden daher aufgehoben.

Der Gemeinderat hat die Aufhebung der kommunalen Überbauungspläne (Baulinienpläne) am 17. September 2024 zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die öffentliche Auflage gemäss § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die Raumentwicklung und das Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 sowie das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG finden gleichzeitig statt. Die Planungsunterlagen und der abschliessende Vorprüfungsbericht des Kantons liegen vom 29. Oktober 2024 bis zum 27. November 2024 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Vordemwald auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Öffentliche Mitwirkung: Hinweise und Vorschläge können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Öffentliche Auflage: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Vordemwald, Poststrasse 2, 4803 Vordemwald einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Vordemwald