Häckseldienst Herbst 2025
Aufforderung zum Rückschnitt für bessere Sicht: Bäume, Hecken und Sträucher
Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf der Strasse. 90 Prozent der Informationen werden im Strassenverkehr über die Augen aufgenommen. Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und der Gemeinderat Vordemwald erinnern deshalb Grundstückbesitzerinnen und -besitzer an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen, bei Einmündungen und Ausfahrten.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume, Hecken und Sträucher bis spätestens Ende Oktober 2025 zurückzuschneiden. Es sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Die öffentlichen Strassen dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume, Hecken und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
- In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten.
- Überhängende Äste dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen. Über Gehwegen sind sie auf mindestens 2.50 m zurückzuschneiden.
- Bereits bestehende Einfriedigungen, Bäume und andere Pflanzen sind zu beseitigen oder anzupassen, sofern sie den Verkehr auf Strassen und Gehwegen behindern oder die Sicht bei Ausfahrten und Einmündungen beeinträchtigen.
Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung, diese Vorschriften zu beachten und Äste, Hecken und Sträucher regelmässig zu kontrollieren und entsprechend zurückzuschneiden. Wo dies nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten des betreffenden Grundeigentümers durch den Werkhof ausgeführt.
Wir zählen auf die Mithilfe aller Grundeigentümer und danken für das Verständnis.
Häckseldienst für Gartenabfälle
Der Häckseldienst ist eine Dienstleistung zur maschinellen Zerkleinerung verholzter Pflanzenteile und Gartenabfälle. Ziel ist die sinnvolle Verwertung des Häckselgutes am Ort der Entstehung. Dadurch wird der Abtransport von Sträuchern und Ästen überflüssig. Auf Voranmeldung fährt an bestimmten Tagen eine mobile Häckselmaschine von Haus zu Haus und zerkleinert die bereitgestellten Äste, Zweige und weitere Gartenabfälle.
Der nächste Häckseldienst findet ab Montag, 3. November 2025 statt.
- Die Gebühr von CHF 40 für die ersten 15 Minuten und pro zusätzliche 5 Minuten CHF 15 muss mittels Einzahlungsscheins oder bar beglichen werden.
- Die Zufahrt zu Ihrem Garten muss mit dem Traktor möglich sein (ev. Garagenvorplatz).
- Das Häckselgut ist bis 3. November 2025, 07.30 Uhr bereitzustellen. Bei Abwesenheit des Eigentümers wird das Material wieder an der gleichen Stelle wie das Häckselgut deponiert.
Das Häckselgut bleibt im Garten und kann als Abdeckmaterial verwendet oder zusammen mit Küchenabfällen kompostiert werden.
Was kann gehäckselt werden:
- Sträucher und Baumschnitt (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, bitte nicht zusammengeschnürt), Material mit Dornen separat lagern.
- Holz bis max. Ø 10 cm, dickeres Holz sollte als Brennmaterial zum Heizen verwendet werden.
Was kann nicht gehäckselt werden:
- Steine, Wurzelballen, Erde, Nägel, Schnüre, Drähte und Plastik.