Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 5 von 5 - Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Auch das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
Details können dem untenstehenden Merkblatt oder auf der KantonsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnommen werden.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot_Kanton Aargau (PDF, 207 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot_Kanton Aargau |
| Merkblatt_Waldbrand Stufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 1 | Merkblatt_Waldbrand Stufe 5 |

