Besuchsaufenthalt (für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer)
Der Gastgeber muss die erhaltene Garantieerklärung den Einwohnerdiensten abgeben. Diese Erklärung wird an das Amt für Migration und Integration weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 746 80 20 | gemeinde@vordemwald.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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