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Krieg in der Ukraine

Arbeitgeber von Flüchtlingen mit Schutzstatus "S"

Die Arbeitgeber müssen für die Flüchtlinge mit Schutzstatus "S" die notwendige Arbeitsbewilligung einholen. Dazu muss eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags und das folgende Formular beim Amt für Migration und Integration eingereicht werden:

Formular A1270Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Stellensuchende:

https://www.job-room.ch/home/job-seekerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

RAV-Beratung:

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/wirtschaft-arbeit/stellensuchende-arbeitslose/rav-beratung-vermittlung/rav-beratung-vermittlung-1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Lokale Integrationsangebote:

https://www.integrationaargau.ch/angeboteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bevölkerungsschutz

Fragen und Anliegen nimmt die Gemeindeverwaltung Vordemwald gerne entgegen:

Stephan Niklaus, Gemeindeschreiber, stephan.niklaus@vordemwald.ch / 062 746 80 20

Informationen

Datum
8. März 2022

Dokumente

Name Download
Merkblatt_Unterbringung_Ukrainer_bei_Privatpersonen.pdf (PDF, 227 kB) Download 0 Merkblatt_Unterbringung_Ukrainer_bei_Privatpersonen.pdf
Stellenantritt_Gesuch_fur_Arbeitgeber.pdf (PDF, 524 kB) Download 1 Stellenantritt_Gesuch_fur_Arbeitgeber.pdf
Flyer_Informationen_Integration_Ukraine.pdf (PDF, 480 kB) Download 2 Flyer_Informationen_Integration_Ukraine.pdf

Zugehörige Objekte